Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI im Kreis Münster
Was ist ein Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung für Pflegebedürftige in Münster, die Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige oder nahestehende Personen versorgt werden.
Ziel der Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, Pflegende zu entlasten und frühzeitig auf mögliche Unterstützungs‑ oder Entlastungsangebote hinzuweisen. Der Beratungseinsatz findet in der Regel direkt im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person in Münster statt.
Ablauf der Beratung
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
Terminvereinbarung
Wir stimmen gemeinsam einen passenden Termin für den Beratungseinsatz ab.
Hausbesuch oder Videoanruf
Die Pflegeberatung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause in Münster statt.
Da Münster etwas weiter von unserem Büro entfernt liegt, kann jede zweite verpflichtende Beratung alternativ per Videoanruf durchgeführt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Pflegefachliche Beratung
Wir besprechen die aktuelle Pflegesituation, beantworten Ihre Fragen und geben praxisnahe Hinweise zur Sicherstellung und Verbesserung der häuslichen Pflege.
Dokumentation und Meldung an die Pflegekasse
Der Beratungseinsatz wird vollständig und ordnungsgemäß dokumentiert und an die zuständige Pflegekasse übermittelt.
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Wer benötigt einen Beratungseinsatz nach §37.3?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige in Münster, die Pflegegeld erhalten und ihre Versorgung überwiegend durch Angehörige oder nahestehende Personen sicherstellen. Die verpflichtenden Beratungstermine ergeben sich aus dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährliche Beratung
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich möglich,
ab 2026 neu: nur noch halbjährlich vorgeschrieben
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Personen, die ambulante Pflegesachleistungen beziehen, haben ebenfalls die Möglichkeit, den Beratungseinsatz freiwillig wahrzunehmen, um fachliche Unterstützung und individuelle Empfehlungen zu erhalten.
Kosten und Abrechnung mit der Pflegekasse
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige in Münster kostenfrei, da die Pflegekassen die entstandenen Kosten vollständig übernehmen.
Auf Wunsch kümmern wir uns um die vollständige Abwicklung und Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen und keine Vorleistungen erbringen müssen.
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Lernen Sie uns kennen
Eine gute Beziehung in unserem Team ist für uns einer der Kernaufgaben, weil Qualität in der ambulanten Betreuung / Alltagshilfe immer beim Menschen beginnt, der sie leistet. Vertrauen, Wertschätzung und klare Kommunikation schaffen die Grundlage dafür, dass Verantwortung übernommen und Entscheidungen sicher getroffen werden können.
Mitarbeitende, die sich gesehen und ernst genommen fühlen, arbeiten verlässlicher und langfristiger. Eine starke interne Zusammenarbeit ist daher kein Zusatz, sondern Voraussetzung für fachliche Qualität.
Kontakt
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen! Ihr Feedback, Ihre Fragen und Ihre Anliegen sind uns wichtig.
Rufen Sie uns an: täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kreis Warendorf: 02581 – 634 565
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