Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI im Kreis Gütersloh
Was ist ein Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung für pflegebedürftige Personen im Kreis Gütersloh, die Pflegegeld erhalten und im häuslichen Umfeld betreut werden.
Im Rahmen des Beratungseinsatzes steht die Sicherstellung einer guten häuslichen Pflege im Vordergrund. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige unterstützt, beraten und auf mögliche Herausforderungen oder Verbesserungen aufmerksam gemacht. Die Beratung erfolgt in der Regel als Hausbesuch innerhalb des gesamten Kreises Gütersloh.
Ablauf der Beratung
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI wird unkompliziert und individuell an Ihre Situation angepasst durchgeführt:
Terminabstimmung
Wir vereinbaren mit Ihnen einen passenden Termin für den Beratungseinsatz.
Beratung vor Ort oder per Videoanruf
In der Regel erfolgt die Pflegeberatung als Hausbesuch im gesamten Kreis Gütersloh.
Da der Kreis Gütersloh weiter von unserem Büro entfernt liegt, kann jede zweite Beratung nach § 37.3 SGB XI auch per Videoanruf stattfinden, sofern dies organisatorisch und fachlich möglich ist.
Individuelle pflegefachliche Beratung
Wir analysieren gemeinsam die aktuelle Pflegesituation, geben konkrete Empfehlungen und stehen Ihnen für Fragen rund um die häusliche Pflege zur Verfügung.
Fachgerechte Dokumentation
Die Ergebnisse des Beratungseinsatzes werden sorgfältig dokumentiert und an die Pflegekasse weitergeleitet.
Finden Sie unsere Unterstützung vor Ort.
Hand in Hand 24 GmbH ist auch in Ihrer Nähe, nutzen Sie einfach die Suchfunktion.
Egal ob im Kreis Warendorf oder in Hamburg-Nord, wir stehen Ihnen zur Seite!
Wer benötigt einen Beratungseinsatz nach §37.3?
Ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für alle Pflegebedürftigen im Kreis Gütersloh verpflichtend, die Pflegegeld beziehen und keine professionelle Pflegesachleistung in Anspruch nehmen. Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich auf Wunsch,
ab 2026 neu: ebenfalls nur noch halbjährlich verpflichtend
Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Personen, die Pflegesachleistungen erhalten, können den Beratungseinsatz freiwillig nutzen, um zusätzliche Unterstützung, fachliche Hinweise und Entlastungsmöglichkeiten für den Pflegealltag zu erhalten.
Kosten und Abrechnung mit der Pflegekasse
Die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige im Kreis Gütersloh entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Gerne übernehmen wir für Sie die komplette Organisation und die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, sodass für Sie keinerlei finanzieller oder bürokratischer Aufwand entsteht.
Das sagen unsere Kunden über Hand in Hand 24 GmbH
Wir für Sie im Kreis Gütersloh!
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Ihr Ort ist nicht aufgelistet? Fragen Sie gerne bei uns an, gemeinsam finden wir eine passende Lösung!
Lernen Sie uns kennen
Eine gute Beziehung in unserem Team ist für uns einer der Kernaufgaben, weil Qualität in der ambulanten Betreuung / Alltagshilfe immer beim Menschen beginnt, der sie leistet. Vertrauen, Wertschätzung und klare Kommunikation schaffen die Grundlage dafür, dass Verantwortung übernommen und Entscheidungen sicher getroffen werden können.
Mitarbeitende, die sich gesehen und ernst genommen fühlen, arbeiten verlässlicher und langfristiger. Eine starke interne Zusammenarbeit ist daher kein Zusatz, sondern Voraussetzung für fachliche Qualität.
Kontakt
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen! Ihr Feedback, Ihre Fragen und Ihre Anliegen sind uns wichtig.
Rufen Sie uns an: täglich von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kreis Warendorf: 02581 – 634 565
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