Alltagsbegleitung & Alltagshilfe im Kreis Münster
Im Kreis Münster unterstützen wir Menschen, die im Alltag Entlastung benötigen – zuverlässig, individuell und mit festen Ansprechpartnern. Die Region rund um Münster verbindet städtische Strukturen mit vielen ruhigeren Ortsteilen wie Hiltrup, Wolbeck, Gremmendorf oder Angelmodde. Gerade hier entsteht ein hoher Bedarf an alltagspraktischer Unterstützung, sozialer Begleitung und verlässlicher Entlastung für Familien und Angehörige.
Unsere Alltagsbegleiter/innen helfen dort, wo Unterstützung am meisten gebraucht wird: im Haushalt, bei Besorgungen, bei Gesprächen, Spaziergängen oder der Tagesstruktur. Unser Ziel ist es, Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen – mit so viel Unterstützung wie nötig und so viel Eigenständigkeit wie möglich.
Hand in Hand 24 GmbH – Menschlich. Persönlich. Individuell.
Hand in Hand 24 GmbH in Münster
- Angelmodde
- Gremmendorf
- Hiltrup
- Handorf
- Mauritz
- Wolbeck
Wir decken mehr als nur die Randgebiete zu Warendorf in Münster ab. Ist ihr Stadtteil nicht aufgelistet? Melden Sie sich gerne bei uns!
Lernen Sie uns kennen
Eine gute Beziehung in unserem Team ist für uns einer der Kernaufgaben, weil Qualität in der ambulanten Betreuung / Alltagshilfe immer beim Menschen beginnt, der sie leistet. Vertrauen, Wertschätzung und klare Kommunikation schaffen die Grundlage dafür, dass Verantwortung übernommen und Entscheidungen sicher getroffen werden können.
Mitarbeitende, die sich gesehen und ernst genommen fühlen, arbeiten verlässlicher und langfristiger. Eine starke interne Zusammenarbeit ist daher kein Zusatz, sondern Voraussetzung für fachliche Qualität.
Was umfasst Alltagsbegleitung im Kreis Münster?
- Hilfe beim Einkaufen
- gemeinsame Spaziergänge
- Freizeit- und Beschäftigungsangebote
- Unterstützung im Haushalt
- Terminbegleitung (Arzt, Ämter)
- Unterstützung bei der Tagesstruktur
- Hilfe bei der Organisation des Alltags
Wieso wir Ihr Ansprechpartner sind:
- persönliches Team mit kurzen Wegen
- feste Bezugspersonen für jede Familie
- schnelle Reaktionszeiten in den Randgebieten
- direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- regionale Erfahrung seit über 15 Jahren
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Wer zahlt für die Alltagsbegleitung?
Für die Alltagsbegleitung stehen bereits ab Pflegegrad 1 verschiedene finanzielle Unterstützungen zur Verfügung. Viele Leistungen können vollständig über die Pflegekasse abgerechnet werden – ohne private Zuzahlung.
1. 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (ab Pflegegrad 1)
Jede Person mit Pflegegrad hat Anspruch auf 131 € monatlich für Unterstützungsleistungen im Alltag.
Damit können u. a. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote bezahlt werden.
2. Entlastungsbudget: 3.539 € pro Jahr (Ab Pflegegrad 2)
Seit der Umstellung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum neuen Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr) stehen pflegebedürftigen Personen zusätzliche Mittel zur Verfügung, die ebenfalls für Alltagsbegleitung eingesetzt werden können.
3. Zusätzlich: 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag
Je nach Pflegegrad können Pflegebedürftige bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
Die genaue Höhe hängt vom Pflegegrad ab.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie in unserem Blog – oder rufen Sie uns direkt an.
4. Verbrauchshilfsmittel – 42 € monatlich (ab Pflegegrad 1)
Ebenfalls ab Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige zusätzlich 42 € pro Monat für sogenannte Verbrauchshilfsmittel, wie z. B.:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen
- Schutzkleidung
Diese Leistungen können ergänzend genutzt werden, um die Versorgung im Alltag zu erleichtern.
Wie funktioniert die Alltagsbegleitung durch Hand in Hand 24 GmbH?
- Bedarf mitteilen
- Kostenloses Erstgespräch
- NAngebot erhalten
- Start der Unterstützung
Das sagen unsere Kunden über Hand in Hand 24 GmbH
Häufig gestellte Fragen
Werden Leistungen der Alltagsbegleitung auch von privaten Pflegekassen übernommen?
Müssen privat Versicherte die Alltagsbegleitung zunächst selbst bezahlen?
Ja. Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung, die bei der privaten Pflegekasse eingereicht wird. Je nach Tarif werden die Kosten anschließend vollständig oder teilweise erstattet. Wir erklären gern, wie das Einreichen korrekt funktioniert.
Welche finanziellen Leistungen stehen privat Versicherten für die Alltagsbegleitung zu?
Privatversicherte haben Anspruch auf die gleichen staatlich festgelegten Beträge wie gesetzlich Versicherte, darunter:
- 125 € Entlastungsbetrag pro Monat
- 3.539 € Entlastungsbudget pro Jahr (ab Pflegegrad 2)
- bis zu 40 % der Pflegesachleistungen
- 40/42 € für Verbrauchshilfsmittel
Die Beträge sind gesetzlich geregelt und gelten unabhängig vom Versicherungsstatus.
Was passiert, wenn ich Beihilfe habe?
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfe in der Regel einen Teil der Kosten, während der restliche Betrag über Ihre private Pflegeversicherung abgerechnet wird. Wichtig ist, dass die Beihilfe und die private Pflegekasse getrennte Unterlagen benötigen können. Wir unterstützen Sie gern dabei, die richtigen Formulare, Rechnungen und Nachweise einzureichen, damit Sie Ihre Leistungen ohne Verzögerung erhalten.
Wie läuft der Erstkontakt ab, wenn ich im Kreis Münster wohne?
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns innerhalb von 48 Stunden und prüfen gemeinsam, ob Ihre Adresse im Einsatzgebiet liegt. Danach besprechen wir Ihren Bedarf im Detail und planen ein Erstgespräch, damit die Alltagsbegleitung zeitnah starten kann. Die Einsatzgebiete sind nicht strikt, kommen Sie gerne auf uns zu, wir können über alles weitere sprechen!
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So erreichen Sie uns
Weitere Informationen
Hand in Hand 24 GmbH
Adresse: Wallpromenade 17, 48231 Warendorf
Telefon: 02581 634565
Email: info@betreuungsihlfe24.de