Alltagsbegleitung.

Ein Stück des Weges gemeinsam gehen.

Ist es nicht schön, wenn es jemanden gibt, der Sie oder Ihre Angehörigen regelmäßig begleitet? Gerade bei einer Demenzerkrankung ist dies für die Familie eine Entlastung und für die Erkrankten eine Bereicherung. Beim Singen vertrauter Lieder, beim Anschauen alter Fotos wird das Gedächtnis aktiviert und die Sinne werden angeregt. Das Training von Alltagskompetenzen sorgt dafür, dass Aufgaben dem Tag wieder eine Struktur geben.

Wir schauen genau hin, welcher Alltagsbegleiter am besten zu Ihnen passt, damit die Chemie auch stimmt.

 

Darauf können Sie sich verlassen:

  • qualifizierte Betreuungskräfte
  • personelle Kontinuität
  • geschult für Demenzerkrankte
  • begleitete Kennenlernphase
Ihre Vorteile im Überblick
  • Selbstbestimmt zu Hause wohnen bleiben. Wir kümmern uns individuell um ihre Bedürfnisse und unterstützen Sie bei jeglichem Bedarf.
  • Betreuung durch qualifizierte & geschulte Einsatzkräfte
  • Kostenerstattung über die Verhinderungspflege (häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson durch unseren Betreuungsdienst, § 39 SGB XI)
  • Anspruch auf gesetzlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro / Monat
  • 40% der Pflegesachleistungen für die Betreuung und Entlastung von pflegenden Angehörigen verwenden
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Was versteht man unter Alltagsbegleitung?

Ein Alltagsbegleiter unterstützt und hilft pflegebedürftige Menschen ihr ihren alltäglichen Belangen. Sie werden daher auch Betreuungsassistenzen und Betreuungskräfte genannt.

Was genau ein Alltagsbegleiter macht, wer die Kosten für Ihre Betreuung übernimmt und wie Sie sich am besten auf unterstützende Hilfe vorbereiten können, erfahren Sie in den folgenden Absätzen.

Zu individuellen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an! Kontaktformular

Was macht eine Alltagsbegleitung?

Alltagsbegleiter unterstützen uns stundenweise in Aufgaben des Alltäglichen Belangens und übernehmen die Begleitung von pflegebedürftigen Menschen. Es handelt sich um einen sehr erfüllenden Beruf, denn sie müssen flexibel und mobil auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Person eingehen.

Dabei können die Aufgaben eines Alltagsbegleiters je nach Pflegegrad ganz unterschiedlich ausfallen.  (Pflegegrade unterscheiden sich von Pflegegrad 1: geringfügige Beeinträchtigung der Selbständigkeit bis Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Alltagsbegleiter sind besonders geschätzt, denn sie sind eine gute Hilfe für die Familienangehörigen der pflegenden Person. Sie sind eine wichtige Entlastung, sollten Angehörige einmal verhindert sein, sich um den Pflegenden zu kümmern. Ebenso ist ihre Unterstützung gefragt, wenn Angehörige eine Auszeit benötigen, einen Urlaub planen oder ein paar freie Stunden pro Wochen genießen möchten. Laut Richtlinien sind die Tätigkeiten einer Betreuungskraft auch für ein unterstützendes Gespräch sehr hilfreich. Betreuungshilfen geben pflegebedürftigen Menschen Orientierung und müssen ihre empathischen Fähigkeiten immer individuell einsetzen können.

Eine Alltagsbegleitung ist allerdings nicht für pflegerische Tätigkeiten zuständig, sondern um Unterstützung für das alltägliche Leben. Zu den Aufgaben eines Alltagsbegleiters gehören unter anderem:

 

  • Hilfe im Haushalt

  • Unterstützung im eigenen Zuhause

  • Einkaufen und Kochen

  • Pflege sozialer Kontakte

  • Kompetenztraining

  • Gesellschaftsspiele

  • Anfertigung von Erinnerungsalben

  • Musik hören, musizieren & singen

  • Spaziergänge und Ausflüge

  • Lesen und Vorlesen

 

Alltagsbegleiter sind also keine Konkurrenz für Pflegekräfte, sondern übernehmen andere Aufgaben die für Menschen im Alter essentiell sind. Pflegekräfte hingegen haben andere Qualifikationen und versorgen eine zu betreuende Person in der Grundpflege sowie der Behandlungspflege (Verabreichung von Medikamenten)

Wer darf als Alltagsbegleiter arbeiten?

Rechtlich betrachtet ist keine Vorbildung vorgeschrieben, um als Betreuungsassistent zu arbeiten. Zunächst sollten Sie allerdings drauf achten, ob Sie die benötigte Geduld, Empathie und Freude mit (meistens) Senioren aufbringen können. Denn dieser Job bedarf an ständig neuen Erkenntnissen mit dem Umgang von Menschen. Deshalb fordern in der Regel die meisten Unternehmen entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine berufliche Vorbildung und/oder einschlägige Berufserfahrung bzw. ein Orientierungspraktikum. Darüber hinaus wird häufig empfohlen sich jährlich durch Fortbildungen weiterzubilden.

Was kostet eine Alltagsbegleitung?

Sind sie pflegebedürftig? Dann werden Sie mit einem Pflegegrad eingestuft. Hierbei haben sie gesetzlich Anspruch auf Pflegegeld der Pflegekasse.  Wenn Sie noch nicht in einen Pflegegrad eingestuft wurden, aber Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Was genau ein Pflegegrad ist erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Mit anerkanntem Pflegegrad haben sie folgende gesetzliche Ansprüche:

Entlastungsbetrag:

Dieser steht allen Pflegebedürftigen Personen schon ab einem Pflegegrad 1 zu. Der Entlastungsbetrag wurde eingeführt, um Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren und dadurch pflegende Angehörige und andere Pflegepersonen zu entlasten.

Sie müssen dabei nicht in Vorkasse für die Unterstützung gehen, denn durch die Abtretungserklärung können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen, sodass sich kein Aufwand für Sie ergibt.

Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade: 125 Euro monatlich (1500 Euro im Jahr)

 Verhinderungspflege:

Die Verhinderungspflege stellt eine gute Alternative, wenn Angehörige oder zuständige Pflegepersonen verhindert sind. Unabhängig vom Grund haben Sie hierbei einen Anspruch auf 1612 Euro im Jahr. (Maximal 42 Tage/ 6 Wochen im Jahr) Den Anspruch auf Verhinderungspflege können Sie ab einen Pflegegrad 2 beantragen.

Während der Verhinderungspflege erhalten Sie das Pflegegeld ganz normal weiter.

40% der Sachleistungen:

Wenn Sie die Pflegesachleistungen (Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst) nicht komplett in Anspruch nehmen, können Sie den verbliebenen Betrag umwidmen und für Leistungen zur Unterstützung verwenden (nach § 45a SGB XI). Sie können jedoch maximal 40 Prozent des Sachleistungsbetrages für Angebote zur Unterstützung im Alltag zum geltend machen. 

 

 

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad gibt an, wie pflegebedürftig eine Person ist und sagt Ihnen somit, welche Leistung der Pflegekasse dem Versicherten dabei zustehen. Bemessen wird er  vom MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) am Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Betroffenen.

In dem nebenstehenden Bild können Sie durch einen Klick alle Informationen zur Bewertung des Pflegegrads erfahren.  

Pflegegeld_Pflegegrad_Tabelle
Info

Haben Sie Fragen? Sind Sie sich noch zu einigen Themen der Betreuung unsicher?

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder unter dem Kontaktformular!

Was braucht man als Alltagsbegleiter?

Freude, Empathie und Geduld sind Charaktereigenschaften, die jeder Alltagsbegleiter mitbringen sollte. Weitere wichtige Voraussetzungen wären:

  • Soziale Kompetenz
  • Kommunikationsstärke
  • Beziehungsfähigkeit
  • Kreativität
  • Flexibilität
  • psychische Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Teamfähigkeit

 

 

Was darf ein Alltagsbegleiter nicht?

Grundlegend sind Betreuungsassistenten eine helfende Hand in der stundenweisen Betreuung und übernehmen daher keine Aufgaben der Grundpflege.

Dazu gehören:

  • Unterstützung der Toilettengänge
  • Verbandwechsel
  • Medikamentengabe

Alltagsbegleitung Quereinstieg?

Da in diesem Beruf unsere Mitmenschen im Mittelpunkt stehen, die die tägliche Geduld und Empathie einer Assistenz benötigen, eignet sich ein Quereinstieg als Alltagsbegleitung auch ohne formale Ausbildung. Eine stätiges Interesse an Weiterbildung wird jedoch sehr empfohlen und gern gesehen, um in der Betreuung die bestmögliche Unterstützung bieten zu können. Wir sind in der Region Warendorf, Münster, Gütersloh und Umland tätig.

Sie möchten mehr Informationen zum Berufsfeld Alltagsbegleitung? Schauen Sie bei unseren Karrieremöglichkeiten vorbei!

Hier finden Sie weitere spannende Beiträge zu unseren weiteren Leistungen im Bereich der Betreuungshilfe.

Kontaktformular

 Wir sind hier, um Ihnen zu helfen! Ihr Feedback, Ihre Fragen und Ihre Anliegen sind uns wichtig. Füllen Sie das unten stehende Kontaktformular aus, und lassen Sie uns wissen, wie wir Ihnen assistieren können. 

 Wir sind für Sie im Bereich der Pflegeberatung im Kreis Warendorf, Münster und Gütersloh für Sie tätig.

Als Alltagsbegleiter arbeiten wir für Sie im Kreis Warendorf, Münster und Gütersloh.  

Unsere Haushaltshilfen stehen Ihnen für den Kreis Warendorf, Münster und Gütersloh zur Verfügung.

Im Bereich der 24 Stunden Betreuung arbeiten wir ganz NRW für Sie.

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Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@betreuungshilfe24.de widerrufen.

T 02581 634 565