Pflegebedürftigkeit feststellen: Ablauf, Begutachtung und Pflegegrad
Der Antrag bei der Pflegekasse
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es ausschließlich auf Antrag. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um das Verfahren zu starten. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen: Maßgeblich für den Leistungsbeginn ist der Monat der Antragstellung, nicht das Datum des Bescheids.
Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre; eine Familienversicherung wird angerechnet. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens besteht ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), auf Wunsch auch als Hausbesuch.
Die Begutachtung
Die Pflegekasse beauftragt einen Gutachter: bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Der Termin findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt und dauert etwa 60 bis 90 Minuten.
Beurteilt wird nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit im Alltag – also die Frage, welche Tätigkeiten eigenständig gelingen und wo Anleitung oder Unterstützung erforderlich ist. Grundlage sind sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung:
Selbstversorgung – Körperpflege, Ankleiden, Ernährung, Toilettengang (40 %)
Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen – Medikamente, Wundversorgung, Arztbesuche (20 %)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
Kognitive Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 %)
Mobilität – Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen (10 %)

Die Pflegegrade im Überblick
Aus den gewichteten Modulergebnissen entsteht eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Sie bestimmt den Pflegegrad nach § 15 SGB XI. Für Kinder gelten gesonderte Regeln: Bewertet wird der Unterschied zu gleichaltrigen Kindern ohne Beeinträchtigung.
Zuständigkeit für die Beantragung eines Pflegegrades in Hamburg und Nordrhein-Westfalen
Fristen und Bescheid
So bereiten Sie den Termin vor
Hinweis: Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt derzeit ein Reformentwurf vor, der unter anderem höhere Punktschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 vorsieht. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen – es gelten weiterhin die oben genannten Werte. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich der Stand ändert.
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Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst gestellt werden. Ist dies nicht möglich, können auch bevollmächtigte Angehörige, gesetzliche Betreuer oder andere bevollmächtigte Personen den Pflegegrad beantragen.
Welche Voraussetzungen gibt es für einen Pflegegrad?
Ein Pflegegrad wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft beeinträchtigt ist. Dazu zählen körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen. Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.
Wie läuft die Begutachtung für einen Pflegegrad ab?
Nach dem Antrag besucht ein Gutachter des Medizinischen Dienstes die pflegebedürftige Person zuhause oder führt die Begutachtung digital durch. Dabei werden verschiedene Bereiche wie Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und die Bewältigung des Alltags bewertet. Die erreichte Punktzahl entscheidet über den Pflegegrad.
Was tun, wenn der beantragte Pflegegrad abgelehnt wird?
Wird kein Pflegegrad bewilligt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt, können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine gute Dokumentation der Einschränkungen sowie ärztliche Unterlagen können dabei helfen, die Erfolgschancen zu erhöhen.
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